ANLIEFERBEDINGUNGEN

Die nachstehenden Versandvorschriften sind Basis für die Zusammenarbeit mit der KLG LIQUIDA (nachfolgend KLG Group genannt). Eine Änderung der Versandvorschriften ist ausschließlich der KLG Group vorbehalten.

Generell erfolgen alle Anlieferungen des Kunden frei Haus, es sei denn die Abholung der Ware erfolgt im Rahmen der KLG Beschaffungstransporte durch den von KLG beauftragten Transportdienstleister.

Die KLG Group wickelt alle Schäden an Sendungen, die frei Haus geliefert werden, direkt mit dem Kunden ab.

Im Falle der Nichtbeachtung dieser Versandvorschriften behält sich die KLG Group vor, den Kunden mit allen entstandenen Mehrkosten und Bearbeitungsgebühren zu belasten.

Der Kunde verpflichtet sich, alle von ihm beauftragten Dienstleister beispielsweise für Logistikleistungen und IT, über den Inhalt der Versandvorschriften in Kenntnis zu setzen.

Die gefahrgutrechtlichen Vorschriften sind einzuhalten.

Avisierung

Jede Anlieferung ist rechtzeitig, d. h. mind. zwei Werktage vor Lieferung, per Mail an die Logistikleitung, Patrizia Zellner, p.zellner@klg-group.com zu avisieren.

 Folgende Informationben sind dazu erforderlich:

  • Absender
  • Anliefernde Spedition
  • Warenbezeichnung
  • Anzahl der Paletten
  • Gewünschter Liefertermin
  • KLG-Auftragsnummer

Warenannahmezeiten: Die Warenannahme erfolgt von Mo. – Do. von 8.00 bis 16.00 Uhr und Fr von 8:00 – 13:00 Uhr.  Weitere Zeiten sind nur nach Absprache möglich.

Nicht avisierte Sendungen werden entsprechend der verfügbaren Wareneingangskapazitäten angenommen und entladen.

Grundsätzlich gilt: Das Lieferavis ersetzt nicht den Papierlieferschein.

Fremdware vor der Ware für KLG

Bei der Anlieferung ist es nicht gestattet, Fremdware vor der Ware für KLG Group im LKW zu positionieren, welche zunächst entladen werden muss, bevor die für KLG Group bestimmte Ware entladen werden kann. In diesem Fall wird keine Entladung durchgeführt.

Entladung der LKW

Die Entladung der LKW erfolgt ausschließlich durch den Fahrer. Hubwagen können von Seiten der KLG Group zur Verfügung gestellt werden. Aus diesem Grund ist der LKW-Fahrer zum Tragen von geschlossenen Sicherheitsschuhen und einer Warnweste verpflichtet. Das Fahrzeug ist vor dem Entladen mit Unterlegkeilen gegen Wegrollen zu sichern. Der LKW-Fahrer ist verpflichtet, die Paletten eigenständig und einzeln in der Werkshalle der Warenannahme abzustellen und zur Erfassung seiner Anlieferung den Lagermitarbeiter zu informieren.

Anlieferqualität

Die anzuliefernde Ware ist nur auf tauschfähigen und unbeschädigten Euro-Paletten, ordnungsgemäß gepackt und gesichert bereitzustellen. Weiterhin sind folgende Qualitätsmerkmale zu beachten:

  • Keine Überstände an den Stirnseite der Palette.
  • Toleranz der Überstände an den Längsseiten bis zu jeweils 10 cm
  • Ausbeulungen oder schiefe Ladungen sind durch wirksame Transportsicherungen auszuschließen.
  • Palettenhöhe: 170 cm (einschl. Palette).
  • Gesamtgewicht darf 1.000 kg nicht überschreiten.
  • Der Fußfreiraum der Paletten ist zu garantieren.
  • Die Materialien der Ladesicherung, wie Kennzeichnungszettel u.ä., dürfen nicht flattern; sie müssen so gesichert bzw. befestigt sein, dass dadurch im automatischen Lagerbetrieb keine Störungen ausgelöst werden.
  • Es dürfen nur artikelreine Paletten angeliefert werden.
  • Transportschäden, die aufgrund unzureichender Verpackung und Sicherung auftreten, gehen zu Lasten des Lieferanten.

Packschema

Verpackungseinheiten

Jede Verpackungseinheit, die keine Unterverpackungseinheit ist, muss mit folgenden Angaben versehen sein:

  • Artikelbezeichnung
  • Inhalt in Stück
  • MHD (falls der Artikel ein Mindesthaltbarkeitsdatum benötigt)

Wenn möglich, sollte die Beschriftung auf einer Front- und Längsseite der Verpackungseinheit vollzogen werden.

Das maximale Gewicht von 15 kg je Verpackungseinheit darf (nach einer Empfehlung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) nicht überschritten werden.

Transportetikett

Die KLG Group nutzt das je Ladungsträger (Palette) angebrachte Etikett zur Identifikation und Vereinnahmung der Ware am Wareneingang des Lagers.

Aufbau:

  • Absender
  • Empfänger

KLOTZ GRASSINGER GRUPPE
Warenannahme
Frauenstr. 44
82216 Maisach

  • Anzahl an Verpackungseinheiten / Menge der enthaltenen Einheit
  • Mindesthaltbarkeitsdatum, wenn gesetzlich vorgeschrieben
  • Chargennummer, wenn möglich

Annahmeverweigerung

In folgenden Fällen findet keine Annahme der Ware der KLG-Group statt:

  • Mischpaletten (nicht artikelreine Paletten), wenn nicht ausdrücklich gekennzeichnet; Die Lagen zwischen den verschiedenen Artikeln müssen durch je eine EURO-Palette getrennt werden.
  • Fremdware vor Ware für KLG Group
  • Anlieferung von unpalettierter Ware
  • zu stark verschmutzte Ware (z.B. durch Staub)
  • Paletten über 1,90 m (inkl. Holz) Gesamthöhe
  • Paletten über 1.000 kg (inkl. Holz) Gesamtgewicht
  • keine Europaletten-Normgröße
  • Paletten mit Warenüberstand
  • zu stark gewickelte Ware auf der Palette (beschädigte Verpackungseinheiten)
  • mangelhafte Ladungsträger
  • Verpackungseinheiten über 15 kg Gesamtgewicht
  • Anlieferung von beschädigter Ware
  • Anlieferung von nasser Ware
  • Anlieferung von Ware mit Schimmel- und/ oder Schädlingsbefall
  • Anlieferung von Ware mit MHD-Überschreitungen
  • Anlieferung mit nicht rampenfähigen Fahrzeugen (z.B. Sprinter)
  • fehlende Lieferpapiere
  • kein einheitliches Packschema (z.B. unterschiedliche Lagenbestückung)

Palettentausch 

Beim Ladungsträger Euro-Paletten, auf welchen die Ware angeliefert wird, praktiziert KLG ausschließlich das Palettentauschverfahren. Der Transportdienstleister erhält nach der Vereinnahmung der Ware Paletten aus dem Pool der KLG Group zurück. Der Tausch erfolgt dabei ausschließlich in der Qualität B (gemäß Qualitäts-Klassifizierung der Gütegemeinschaft Paletten e. V.und der GS1, siehe http://www.epal-pallets.org/de/produkte/tauschkriterien.php.). Bei Anlieferung nicht gebrauchsfähiger Paletten erhält der Transportdienstleister dieselbe Palette oder eine gleichwertige zurück.

Haftung

Im Falle der Nichteinhaltung der vorgenannten Punkte behalten wir uns vor, Ihnen den dadurch verursachten Mehraufwand zur Herstellung der Verarbeitungsfähigkeit in Rechnung zu stellen. Pro zusätzlichem Mitarbeiter/Stunde setzen wir hierfür einen Betrag von 60,- Euro an. Gleichzeitig behalten wir uns in diesen Fällen vor, pro Anlieferung eine Bearbeitungsgebühr von 20,- Euro zu erheben.

Gesetzliche Anforderungen

Es gelten für das Produkt die sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, für die Verpackung die sich aus der Verpackungsverordnung und für gefährliche Stoffe die sich aus der jeweils aktuellen Gefahrstoff- und Gefahrgutverordnung ergebenden Vorschriften.

Begleitenden Lieferdokumente / Lieferscheine und Frachtpapiere

Für den Versand der Ware sind pro Sendung grundsätzlich ein Lieferschein und ein Frachtbrief sowie die gesetzlich erforderlichen Begleitpapiere auszustellen. Diese Unterlagen müssen vor der Entladung der Ware im Wareneingangsbüro abgegeben werden. Die Befestigung dieser Unterlagen an Paletten ist nicht erlaubt. Sollten die benötigten Papiere bei der Anmeldung fehlen, kann die Ware nicht angenommen werden.

Die Angaben auf dem Lieferschein müssen wie folgt lauten:

  • Absender 
  • Empfänger mit vollständiger Empfangsanschrift
  • Auftragsnummer mit Auftragsdatum
  • Anliefertermin
  • genaue Artikelbezeichnung
  • Liefermenge in Stück und Anzahl der Verpackungseinheiten
  • Lieferscheinnummer

Die Angaben auf dem Frachtdokument müssen wie folgt lauten:

  • Absender 
  • Anzahl der Ladehilfsmittel/ Packstücke
  • Art der Ladehilfsmittel
  • Auftragsnummer

Bei einer nachträglichen Mengenänderung auf den Lieferscheinen des Industriepartners muss ersichtlich sein, dass die Änderung durch den Industriepartner erfolgt ist. Die alte Menge sollte sauber durchgestrichen werden und mit einem Datum und Unterschrift versehen sein, um eine Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

Abweichende Anlieferungsbedingungen

Sollten Ihrerseits, bedingt durch die Spezifik der Ware, abweichende Anlieferbedingungen unumgänglich sein, sind diese mit der KLG Group direkt abzustimmen. Diese gelten nur nach schriftlicher Bestätigung als vereinbart.